Verantwortungsvolles Spielen: Hilfe und Selbstsperre

Kurz gesagt: Auf dieser Seite steht keine Werbung. Merken Sie, dass das Spielen Ihrer Entscheidung entglitten ist, dann wählen Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die gebührenfreie, anonyme Beratung: 0800 1 37 27 00. Aus deutschen Fest- und Mobilfunknetzen kostet das nichts, und auf keiner Rechnung taucht es auf.

Wohin Sie sich wenden können

Beratungstelefon der BZgA zur Glücksspielsucht: 0800 1 37 27 00. Gebührenfrei, anonym, aus Fest- und Mobilfunknetzen erreichbar. Das Angebot richtet sich an Spielende und ausdrücklich auch an Partner, Eltern, Kinder und Arbeitgeber, die nicht wissen, wie sie reagieren sollen.

Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 sowie 0800 111 0 222, Tag und Nacht, ebenfalls ohne Gebühren und ohne Namensnennung – auch dann, wenn das Spielen nur ein Teil der Belastung ist.

Suchtberatung vor Ort gibt es flächendeckend – in den Landkreisen ebenso wie in kreisfreien Städten. Die Gespräche kosten nichts und setzen keine bestimmte Versicherung voraus. Dort findet sich zugleich Unterstützung bei Schulden, die aus dem Spielen entstanden sind, auf Wunsch samt Begleitung zu Gläubigergesprächen.

Selbsthilfegruppen arbeiten bundesweit und ohne Namensnennung. Vieles, was in Beratungsgesprächen geschildert wird, weist in dieselbe Richtung: Der Austausch mit Menschen in derselben Lage trägt länger als ein einzelner Entschluss.

Die Selbstsperre über OASIS

OASIS ist die bundesweite Sperrdatei für Glücksspiel. Verwaltet wird sie vom Regierungspräsidium Darmstadt. Ein Eintrag wirkt bei sämtlichen Firmen mit hiesiger Zulassung gleichzeitig – im Netz, in Spielhallen und in Spielbanken.

Beantragen kann man ihn für sich selbst. Veranlassen können ihn auch Dritte, etwa nahestehende Personen oder eine Firma, der Anzeichen für problematisches Spielverhalten auffallen; man spricht dann von einer Fremdsperre. Über Voraussetzungen und Ablauf informieren die Beratungsstellen.

Ein Eintrag besteht wenigstens drei Monate und verfällt nicht von allein. Gelöscht wird er erst nach Ablauf dieser Frist, und auch dann nur, wenn er beantragt wird. Die Verzögerung ist gewollt: Ein Entschluss, der in einem klaren Augenblick gefasst wurde, soll in einem unklaren nicht ohne Weiteres aufgehoben werden.

Häufig wird OASIS mit der Limittechnik verwechselt. Es sind getrennte Systeme: Das länderübergreifende Aufsichtssystem führt Einzahlungen und offene Sitzungen zusammen und wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder betrieben – sperren kann es niemanden. Mehr zu diesem Ablauf steht in der Darstellung des Kontoalltags.

Wichtig und mit praktischen Folgen: Erfasst sind nur Firmen, die hierzulande zugelassen wurden, denn ausschließlich sie hängen an der Datei. Bei Angeboten ohne Zulassung bleibt er wirkungslos – einer der Gründe, weshalb die Erlaubnisfrage nicht bloß formal ist. Wie sie sich klären lässt, steht in der Anleitung zur Selbstprüfung.

Schranken, die sofort greifen

Bei jeder Firma mit hiesiger Zulassung lassen sich im Konto Schranken hinterlegen. Eine Herabsetzung wirkt unmittelbar, ohne Prüfung und ohne Wartezeit.

Eine Beobachtung aus der Beratungspraxis, die sich leicht umsetzen lässt: Schranken halten besser, wenn sie in einem ruhigen Augenblick gesetzt werden – nicht unmittelbar nach einem Verlust und auch nicht nach einem Gewinn.

Woran sich ein Problem erkennen lässt

Die folgenden Punkte stellen keine Diagnose dar. Sie fassen zusammen, was in Beratungsstellen am häufigsten geschildert wird, und jeder einzelne verdient, ehrlich für sich selbst beantwortet zu werden:

Stimmen mehrere dieser Punkte, liegt ein Anruf bei der Beratung als nächster Schritt am nächsten. Nicht, weil damit schon etwas entschieden wäre, sondern weil ein Blick von außen hier mehr bewirkt als ein weiterer Entschluss.

Hinweise für Angehörige

Nahestehende Personen stehen häufig vor der Frage, ob sie Schulden übernehmen sollen. Beratungsstellen halten davon meist wenig, und zwar aus zwei Gründen: Ein glattgezogenes Konto nimmt jenen äußeren Druck weg, der oft überhaupt erst zur Veränderung führt, und neue Schulden folgen in der Regel nach.

Was erfahrungsgemäß hilft, beginnt mit einem Schritt, der unabhängig von der betroffenen Person möglich ist: eigene Beratung in Anspruch nehmen. Unter 0800 1 37 27 00 ist die BZgA auch für Angehörige ausdrücklich zuständig, ohne Namensnennung und ohne Voranmeldung.

Eine Fremdsperre kann unter bestimmten Voraussetzungen von Dritten veranlasst werden. Die Beratungsstellen erläutern, welche Nachweise dafür nötig sind und wie das Verfahren verläuft. Hilfreich ist außerdem, Zugänge zu Konten und Zahlungsmitteln gemeinsam zu ordnen, statt sie heimlich einzuschränken.

Warum hier keine Werbung steht

An anderen Stellen dieses Portals finden sich bezahlte Platzierungen; offengelegt wird das im Impressum. Hier fehlen sie absichtlich – keine Schaltfläche, keine Platzierung, keine Weiterleitung zu einem Anbieter.

Der Grund liegt auf der Hand: Wer diese Seite öffnet, sucht keine Spielmöglichkeit. Eine Werbefläche liefe dem Zweck dieser Seite zuwider; falsch wäre sie hier selbst dann, wenn nichts dagegen spräche.

Glücksspiel ist erst ab achtzehn Jahren erlaubt und kann abhängig machen. Setzen Sie nur Beträge ein, deren Verlust Sie verkraften, und nur solange es Ihnen Freude macht. Trifft das nicht mehr zu, ist der Anruf unter 0800 1 37 27 00 gebührenfrei und anonym.

Zuletzt geprüft am 2026-10-27 · 18+ · Verantwortungsvolles Spielen